Nie und Residenz

Bei der Behandlung dieses Themas ist es wichtig, den Unterschied zwischen N.I.E. und Residenz zu erklären, da es durchaus üblich ist, das Akronym N.I.E. zu verwenden, um sich auf die "Aufenthalts-bescheinigung oder -karte" zu beziehen.

Streng genommen ist die NIE ("Número de Identificación de Extranjeros") eine Steuernummer, die heutzutage bei den Polizeiämtern erhalten und für "Ausländer" (mit oder ohne Wohnsitz in Spanien) von den Behörden ausgestellt wird, um ihnen zu ermöglichen, alle finanziellen, sozialen oder beruflichen Angelegenheiten in Spanien zu regeln. In ordnungsgemäß nachgewiesenen, außergewöhnlichen Umständen von Dringlichkeit könnte eine provisorische NIE-Nummer von den Finanzbehörden vergeben werden, aber die endgültige Nummer wird immer von der Polizei vergeben. Die NIE-Nummer läuft weder ab noch variiert sie, sie ist rechtlich gesehen kein Ausweisdokument und muss immer vom Reisepass oder Personalausweis des Herkunftslandes begleitet sein. Daher erlaubt es diese Nummer als solche nicht, in Spanien zu arbeiten oder sich dort aufzuhalten.

Die Verwirrung rührt wahrscheinlich daher, dass diese NIE-Nummer immer in der "Residenz-karte/Zertifikat" erwähnt wird, aber wie oben erläutert, erhalten sowohl nicht ansässige als auch ansässige Ausländer eine NIE-Nummer, sobald der Antrag ordnungsgemäß eingereicht und bearbeitet wurde.

Das Antragsverfahren ist relativ einfach, aber das Timing ist ein entscheidender Faktor für die Vorbereitung und Abholung der Dokumentation, da täglich nur sehr wenige Termine für Anträge vergeben werden. Es ist gängige Praxis, dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl eine Vollmacht zu erteilen, um das Verfahren zu vereinfachen.

Andererseits entsteht die Pflicht, sich als Resident zu registrieren, wenn Sie planen, länger als drei Monate in Spanien zu bleiben.  Europäer und Bürger aus dem europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Liechtenstein und Island) haben die Freiheit zu wohnen, solange sie hier einen Arbeitsplatz haben oder finanziell in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und nachweisen können, dass sie von einer privaten oder öffentlichen Krankenversicherung profitieren. In der Praxis werden Sie als Teil der Unterlagen, die mit dem Antragsformular einzureichen sind, auch aufgefordert, Kontoauszüge Ihrer Konten vorzulegen, aus denen ein Minimum an regelmäßigen Kontobewegungen während einiger Monate und ein ausreichender Kontostand hervorgeht.

Nicht-Europäer, die beabsichtigen, sich in Spanien aufzuhalten, müssen den Antragsprozess immer mit der Beantragung eines Visums für den Aufenthalt im Konsulat ihres Herkunftslandes beginnen, wobei spezifische Anforderungen im Voraus berücksichtigt werden.

Denken Sie daran, dass es einen großen Unterschied gibt zwischen einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Spanien, der aus polizeilicher Sicht ein Resident ist, und der Tatsache, ein "Steuerresident" zu werden, was bedeutet, dass Sie Ihr weltweites Einkommen den spanischen Finanzbehörden ("Agencia Tributaria") melden müssen; diese Haftung entsteht, wenn Ihr jährlicher Aufenthalt im Land mehr als 183 Tage beträgt. Wir haben im Laufe der Jahre viele Fälle erlebt, in denen Personen, die sich als Residenten in Spanien angemeldet haben, hier ein Domizil hatten, aber nicht die Mindestdauer erreicht haben, die sie dazu verpflichtet, Steuerresidenten zu werden, und daher den Steuerstatus ihres Heimatlandes beibehalten haben, indem sie in Spanien nur die Steuern erklärten, die als Nicht-Residente Eigentümer einer Immobilie oder von Immobilien in Kraft sind.

Lia Law Independent Advisors führt Sie durch diese Art von Formalitäten, unabhängig davon, ob Sie zum ersten Mal vorübergehend in Spanien leben oder ob Sie beabsichtigen, Ihren Wohnsitz zu formalisieren. Unser Service ist stets bestrebt, dynamisch und effizient zu sein und den Prozess für Sie mühelos zu gestalten.