Erbschaft und Testament
Das spanische Nachlassverfahren oder die „Erbschaftsvergabe“ (Adjudicación de Herencia) ist ein notariell überwachtes Verfahren, zur Beurkundung eines letzten Willens und Testaments, falls der Verstorbene eines gemacht hat.
In Spanien müssen Testamente vor einem öffentlichen Notar unterzeichnet werden. Dieser Akt wird immer im zentralen Testamentsregister (Registro Central de Últimas Voluntades) eingetragen. Folglich kann jeder Anwalt (nicht nur der beauftragte) den Aufenthaltsort des Testaments ermitteln und dabei helfen, die offizielle Kopie, die erst nach dem Tod des Erblassers ausgestellt wird, zu erhalten.
Testamente werden in Spanien niemals von einem Anwalt aufbewahrt oder verwahrt; nur öffentliche Notare sind befugt, die Originale zu verwahren und offizielle oder notariell beglaubigte Kopien auszustellen. Sie können sich immer an einen Rechtsanwalt wenden, der Ihnen bei der Auffindung und Erlangung eines Testaments behilflich ist. Kopien der Testamente, die vor dem Tod des Erblassers errichtet wurden, sind nur zu Informationszwecken gültig. Nur Erben sind berechtigt, dieses Dokument auf Antrag zu erhalten, der entweder von ihnen selbst direkt oder von ihren ordnungsgemäß bestellten gesetzlichen Vertretern mittels einer Vollmacht gestellt wird. Es könnte eine gute Idee sein, zunächst den Anwälten Ihrer Wahl eine Vollmacht zu erteilen, damit diese mit Ihnen in Verbindung treten und Sie vor dem Notariat vertreten können.
Wenn das Testament im Ausland, meistens im Heimatland des Erblassers, erteilt wurde, müssen spezifische Richtlinien über das Vorgehen zur Gültigkeitserklärung dieses Testaments, entsprechend den Regeln jeder Nationalität, berücksichtigt und in Betracht gezogen werden.
Manchmal kommt es vor, dass in Spanien oder anderswo überhaupt kein Testament erteilt oder formalisiert wurde ("Gesetzliche Erbfolge"). In einem solchen Fall muss ein vorheriges Verfahren zur Feststellung des oder der Erben befolgt und vor den zuständigen Behörden offiziell gemacht werden; dies wird als "Erbschein" ("Declaración de Herederos") bezeichnet.
Im Allgemeinen ist es nicht notwendig, während eines Erbschaftsprozesses ein Gerichtsverfahren einzuleiten; nur im Falle von Konfliktsituationen könnte ein Anwalt gezwungen sein, eine Klage einzureichen, wenn es Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung der erbschaftsbezogenen Dokumente oder der Aufteilung des Nachlasses und des Vermögens gibt.
Unter normalen Umständen, wenn kein gerichtlicher Beistand erforderlich ist, kann das zu befolgende rechtliche Verfahren, jedoch, oft komplex und mühsam sein. Ratschläge, wie bei der Legalisierung ausländischer Dokumente vorzugehen ist, die Auslegung der verschiedenen beteiligten Gesetze und die betroffenen Regierungs- oder Lokalbehörden sind in der Regel für viele Menschen, die diese schweren Umstände durchmachen, Anlass zur Sorge und Besorgnis, die darüber hinaus, verloren gehen und in Regeln, Vorschriften und anderen bürokratischen Einschränkungen und Anforderungen begraben werden können. Es ist von entscheidender Bedeutung, die Anwendung der korrekten Steuersätze auf der Grundlage jedes einzelnen Falles hervorzuheben, denn in Spanien, gelten in dieser Art von Angelegenheiten, je nach den verschiedenen Regionen des Landes unterschiedliche Gesetzgebungen.
Wir können Sie während des gesamten Nachlassverfahrens professionell beraten und Ihnen Anweisungen hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen geben, die für die Abwicklung der Erbschaft und die Zahlung aller Steuern erforderlich sind.
Unser qualifiziertes Team von Fachleuten unterstützt Sie bei allen notwendigen Verwaltungsaufgaben, damit Immobilien, Gelder auf Bankkonten und Fahrzeuge auf den Namen des Erben/Erbin eingetragen werden, und erleichtert Ihnen insgesamt diese schwierige Aufgabe. Es werden entsprechende Anweisungen zur Erteilung von Vollmachten zugunsten der Rechtsanwälte erteilt, die während des gesamten Verfahrens gesetzliche Vertreter werden, so dass Ihre Anwesenheit in Spanien für die Zuschreibung nicht erforderlich ist.
Unser Hauptziel ist es, unsere Dienste stets mit dem besonderen Bewusstsein für die schwierigen Umstände zu erbringen, die Verwandte und Freunde durchmachen. Unser Service ist stets freundlich, flexibel und verständnisvoll; und konzentriert sich darauf, der Person zu ermöglichen, die Trauer zu überwinden, die mit dem Tod eines geliebten Menschen einhergeht.
Ausgehend von der Tatsache, dass das Erbrecht von Land zu Land unterschiedlich ist, ist es wichtig, gewisse Nuancen in Bezug auf die Notwendigkeit der Testamentsunterzeichnung in Spanien zu erläutern.
Eine Vollmacht ist eine formelle schriftliche Bevollmächtigung, mit der eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Anwalt oder Bevollmächtigten) die Befugnis erteilt, in ihrem Namen und Auftrag zu handeln.
Wenn jemand an einem (gerichtlichen oder außergerichtlichen) internationalen Rechtsverfahren beteiligt ist, muss er bedenken, dass er in den meisten Fällen Dokumente "validieren" muss, die im Ausland verwendet werden sollen.





