Testamente

Ausgehend von der Tatsache, dass das Erbrecht von Land zu Land unterschiedlich ist, ist es wichtig, gewisse Nuancen in Bezug auf die Notwendigkeit der Testamentsunterzeichnung in Spanien zu erläutern.

Bin ich verpflichtet, ein spanisches Testament zu erstellen, wenn ich Vermögen in Spanien besitze?

Streng rechtlich genommen können wir bestätigen, dass es nicht obligatorisch ist, ein Testament in Spanien oder in irgendeinem anderen Land zu errichten, aber wenn Sie dies nicht tun, würden Sie Ihren Erben eine "Erbschaft mit gesetzlicher Erbfolge" hinterlassen, mit dem Risiko, dass Ihr Vermögen an die Personen geht, für die es nicht bestimmt war. Darüber hinaus ist eine Erbschaft ohne Testament viel komplizierter, zeitaufwendiger und teurer.

Eine andere häufig gestellte Frage bezieht sich auf die Möglichkeit, spanische Vermögenswerte in ein anderswo unterzeichnetes Testament aufzunehmen, häufig im Heimatland des Erblassers. Ist das eine Option? Die Antwort auf diese Frage ist ja, aber angesichts der Tatsache, dass die Unterschiede zwischen den Rechtssystemen häufig zu einem komplexen Prozess der Vergabe und Annahme der Erbschaft führen, müssen wir darauf bestehen, dass dies nicht die beste Option ist und dass die Kosten für die Übersetzung eines ausländischen Testaments ins Spanische, die bei dieser Art von Rechtsverfahren immer erforderlich ist, im Allgemeinen höher wären als die Kosten für die Erstellung eines spanischen Testaments.

Eine vorteilhafte Option ist die bequeme Möglichkeit, zwei verschiedene Testamente zu hinterlassen; eines für das Vermögen in Ihrem Heimatland und ein weiteres für das in Spanien; eine Möglichkeit, die keinesfalls außer Acht gelassen werden sollte und die manche Leute ignorieren. Dies ist eine häufig empfohlene Praxis, die jedoch eine sorgfältige und vorsichtige Abfassung erfordert, da Sie versehentlich eines der Testamente mit dem anderen für ungültig erklären könnten. Auch die Daten, an denen sie unterzeichnet werden, müssen sorgfältig abgewogen werden.

Wenn Sie ein spanisches Testament hinterlassen, können Sie auch angeben, falls Sie möchten, dass der Erbfall den Gesetzen Ihres Herkunftslandes unterliegt. Es handelt sich um ein "Muss", das festlegt, welches Erbrecht Sie für den Erbschaftsprozess Ihres Nachlasses anwenden wollen. Wenn Sie in keinem Land ein Testament errichtet haben, wird dies höchst ungünstig, was unter bestimmten Umständen dazu führt, dass Richtlinien angewenden werden müssen (gesetzliche Erben), die nicht immer mit dem von Ihnen beabsichtigten oder erhofften Ziel für diese Besitze übereinstimmen werden.

Wir raten Ihnen immer, wenn möglich ein spanisches Testament für Ihren spanischen Nachlass zu unterzeichnen, da die Rechtskosten nicht hoch sind und so der gesamte Prozess nicht verlangsamt wird und die sich daraus ergebenden oft unnötigen Verzögerungen bei der Zahlung der Steuern (falls zutreffend), innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen erledigt werden können.

Das Format des spanischen Testaments unterscheidet sich im Allgemeinen von den in anderen Ländern verwendeten; es ist in zwei Sprachen verfasst, von denen eine vom Unterzeichner perfekt verstanden wird, und in Spanisch; und was noch wichtiger ist, es muss von einem öffentlichen Notar geprüft und beglaubigt werden.  Die Rolle dieser Rechtsfigur ist in Spanien von grösster Bedeutung. Die einfachste Art und Weise, ein spanisches Testament zu errichten, ist direkt vor Ort, in Spanien. Es kann auch im Ausland unter Inanspruchnahme der Dienste eines ausländischen Notars errichtet werden, was jedoch den Prozess der Registrierung des Testaments beim Zentralregister erheblich erschwert.

Wir können Ihnen während des gesamten Prozesses der Planung Ihres spanischen Vermächtnisses und der Abfassung eines Testaments, in beiden Sprachen, entsprechend Ihren Erwartungen, alle erforderliche Unterstützung anbieten. Ein enger und freundlicher Service, wir begleiten Sie zu dem für die Unterzeichnung dieses wichtigen Dokuments vorgesehenen Termin, in die Räumlichkeiten des Notars, um die Interessen Ihrer geliebten Menschen so effizient wie möglich zu schützen.

Testamente

Ausgehend von der Tatsache, dass das Erbrecht von Land zu Land unterschiedlich ist, ist es wichtig, gewisse Nuancen in Bezug auf die Notwendigkeit der Testamentsunterzeichnung in Spanien zu erläutern.

Vollmacht

Eine Vollmacht ist eine formelle schriftliche Bevollmächtigung, mit der eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Anwalt oder Bevollmächtigten) die Befugnis erteilt, in ihrem Namen und Auftrag zu handeln.

Apostille

Wenn jemand an einem (gerichtlichen oder außergerichtlichen) internationalen Rechtsverfahren beteiligt ist, muss er bedenken, dass er in den meisten Fällen Dokumente "validieren" muss, die im Ausland verwendet werden sollen.